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  Sehr geehrte zukünftige Senderbetreiber,

zum Schutz der Jugend und zur Verhinderung der Verbreitung rechtsradikalen Gedankengutes, der Unterminierung von Fernsehprogrammen durch pornografische und Gewalt verherrlichende Inhalte dient die Ethikkommission des deutschen ip-Fernsehens.
Wer in Deutschland einen mediendienstlichen linearen ip-Sender betreibt, benötigt für dessen Betrieb unumgänglich die Zustimmung der Ethik-Kommission. Wir weisen zudem darauf hin, dass die Kommission keine staatliche Einrichtung ist und keinerlei Aufgaben oder Rechte im Rundfunkbereich besitzt. Wir verweisen in Rundfunkfragen an die Landesmedienanstalten und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich.
Dabei gelten die folgenden Grundsätze:


Die Erteilung einer Sendegenehmigung ist kostenfrei.
Die Genehmigung wird für jeweils sieben Jahre erteilt.

Die Genehmigung ist jederzeit fristlos widerrufbar, wenn Vorschriften zum Sendebetrieb gebrochen werden. Bitte nutzen Sie die Schaltfläche Sendelizenzantrag, um einen neuen Sender in den Genehmigungsprozess zu führen.
Presse-Informationen

PVR_Ethikkommission
 
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Kommission Rechte und Pflichten Sendelizenzantrag vergebene Lizenzen