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Sehr geehrte
zukünftige Senderbetreiber,
zum Schutz der Jugend und zur Verhinderung der Verbreitung
rechtsradikalen Gedankengutes, der Unterminierung von Fernsehprogrammen
durch pornografische und Gewalt verherrlichende Inhalte dient
die Ethikkommission des deutschen ip-Fernsehens.
Wer in Deutschland einen mediendienstlichen linearen ip-Sender
betreibt, benötigt für dessen Betrieb unumgänglich
die Zustimmung der Ethik-Kommission. Wir weisen zudem darauf
hin, dass die Kommission keine staatliche Einrichtung ist
und keinerlei Aufgaben oder Rechte im Rundfunkbereich besitzt.
Wir verweisen in Rundfunkfragen an die Landesmedienanstalten
und die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich.
Dabei gelten die folgenden Grundsätze:
Die Erteilung einer Sendegenehmigung ist kostenfrei.
Die Genehmigung wird für jeweils sieben Jahre erteilt.
Die Genehmigung ist jederzeit fristlos widerrufbar, wenn
Vorschriften zum Sendebetrieb gebrochen werden. Bitte
nutzen Sie die Schaltfläche Sendelizenzantrag, um
einen neuen Sender in den Genehmigungsprozess zu führen. |
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