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  Für den Betrieb ip-basierter TV-Stationen gelten die folgenden Vorschriften:
  • Gewährleistung verfassungsgemäßen Betriebes

  • Keine Ausstrahlung pornografischer oder gewaltverherrlichender Beiträge

  • Keine Verbreitung rechtsradikalen Gedankengutes

  • Einhaltung der Jugenschutzrichtlinien

  • Vorlage eines Gemarahmenvertrages, oder Bestätigung der Nutzung mit ausschließlich eigenen Rechten

  • Angabe der Verantwortlichkeit in Redaktion und Verbreitungssteuerung

  • Ermöglichung des Zuganges auf den Sender zur Überprüfung der Senderichtlinieneinhaltung
 
 
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