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Für den Betrieb
ip-basierter TV-Stationen gelten die folgenden Vorschriften:
- Gewährleistung verfassungsgemäßen
Betriebes
- Keine Ausstrahlung pornografischer oder gewaltverherrlichender
Beiträge
- Keine Verbreitung rechtsradikalen Gedankengutes
- Einhaltung der Jugenschutzrichtlinien
- Vorlage eines Gemarahmenvertrages, oder Bestätigung
der Nutzung mit ausschließlich eigenen Rechten
- Angabe der Verantwortlichkeit in Redaktion und Verbreitungssteuerung
- Ermöglichung des Zuganges auf den Sender zur Überprüfung
der Senderichtlinieneinhaltung
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