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  • Die Kommission hat das Recht der Vergabe einer Sendelizenz zum Betrieb eines Senders des deutschen ip-Fernsehens auf Basis laufender Programme, die einer Zeitsteuerung unterliegen und deren PlayOut aus Datenbanken in den ip-Raum erfolgt.

  • Die Kommission hat das Recht aber nicht die Pflicht zur Abmahnung eines Sendebetreibers vor der endgültigen Einstellung des technischen Sendebetriebes eines Senders, der unlautere Methoden in Bewerbung oder Verleitung zur Nutzung kostenpflichtiger Dienste verwendet.

  • Die Kommission hat das Recht Sendegenehmigungen aus Gründen der Verzerrung von Wettbewerbssituationen nicht zu vergeben.
 
 
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Kommission Rechte und Pflichten Sendelizenzantrag vergebene Lizenzen